Smart-Meter-Pflicht – was tun?

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verpflichtet Anlagenbetreiber in Deutschland zur stufenweisen Installation intelligenter Strommesssysteme. Klingt nach Innovation?

Wir haben uns die neuen Vorgaben für euch im Rahmen der Blogparade #disruptenergy kritisch angeschaut. Was ist zum Beispiel, wenn ihr längst intelligente Energiemanager in eurem Haushalt installiert habt? 

 

Bereits am 23. Juni 2016 wurde von der breiten Öffentlichkeit relativ unbemerkt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet – mitten im Sommerloch und während vermutlich ein Großteil Deutschlands die UEFA Fußball-Europameisterschaft in Frankreich verfolgte. Das, was dort vermeintlich positiv nach Innovation und Vorreiterrolle Deutschlands bei der Energiewende klingt, kann man aber auch ganz anders deuten. Zumindest dann, wenn man Solaranlagenbetreiber ist.

 

Auswirkungen auf  Solaranlagenbetreiber

Per Gesetz sind nämlich seit Anfang des Jahres 2017 alle Solaranlagenbetreiber mit einer Anlagengröße ab sieben Kilowatt zur Nachrüstung mit den Smart-Metern verpflichtet. Das sind derzeit rund eine Million Anlagenbetreiber in Deutschland. Da aber so vieles am Digitalisierungsgesetz (Sprachgebrauch für „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“)noch unklar ist, haben wir es für euch genauer unter die Lupe genommen.

 

1. Wann muss ich intelligente Stromzähler einbauen?

Der Einbau der intelligenten Stromzähler erfolgt schrittweise und bereits ab 2017. Kunden mit hohem Stromverbrauch und Betreiber mittlerer bis größerer Erzeugungsanlagen müssen die Zähler früher einbauen lassen, kleinere Stromverbraucher folgen später. Die Umrüstung übernehmen die Messstellenbetreiber proaktiv. Ablehnen kann man die Umrüstung nicht. Der für die Umrüstung angelegte Zeitraum beträgt je nach Jahresverbrauch 8 bis 16 Jahre (für Letztverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh).

  • Ab 2017: Betreiber mit einer Anlagengröße von mindestens 7 Kilowatt (kW).
  • Ab 2017: Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 10.000 Kilowattstunden (kWh).
  • Ab 2020: Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 6.000 kWh und danach optional auch Verbraucher mit niedrigerem jährlichem Stromverbrauch.

 

2. Welche Geräte sind nötig und wer trägt die Kosten?

Die Umrüstung im Sinne des Digitalisierungsgesetzes erfordert zwei zusätzliche Geräte im Haushalt: Die Stromzähler und ein Smart-Meter-Gateway. Die Kosten für den Einbau und Betrieb dieser Infrastruktur müssen Anlagenbetreiber und Stromkunden selbst zahlen.

Für die intelligenten Stromzähler gelten dabei gesetzliche Preisobergrenzen, die nach erzeugter Energiemenge und Jahresverbrauch gestaffelt sind:

  • 000-100.000 kWh/a: 200 €
  • 000-50.000 kWh/a: 170 €
  • 000-20.000 kWh/a: 130 €
  • 000-10.000 kWh/a: 100 €
  • 000-6.000 kWh/a: 60 €
  • 000-4.000 kWh/a: 40 €
  • 000-3.000 kWh/a: 30 €
  • <2.000 kWh/a: 23 €

 

Anders sieht es hingegen bei der Steuerung der Energieflüsse und die verschlüsselte Datenübermittlung aus. Das übernimmt ein Smart-Meter-Gateway (SMGW). Hier gibt es noch keine Preisobergrenzen. Die Geräte sollen nach Vorstellung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine sichere Kommunikationsinfrastruktur aufbauen und dafür sorgen, dass die Netze besser ausgesteuert werden können. Welche Hersteller-Geräte dabei zum Einsatz kommen, ist jedoch nicht abschließend geklärt – die Zertifizierungsphase läuft nämlich immer noch!

 

3. Was passiert mit meinen Daten?

Die intelligenten Stromzähler erfassen Verbrauchsmengen und Verbrauchszeiten und übermitteln sie direkt an den Messstellenbetreiber. Einen jährlichen Ablesetermin braucht es dann nicht mehr. Die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber sammeln die Energiedaten an zentraler Stelle. Das ist einerseits nötig, um die Auslastung und Kapazität der Netze entsprechend zu koordinieren. Befürchten lässt sich allerdings andererseits eine Monopolisierung (Marktsituation mit nur einem Anbieter für ein ökonomisches Gut), mindestens aber eine Oligopolisierung (Marktsituation mit viele Nachfragern und nur wenigen Anbietern). unter dem Deckmantel der Sicherheit.

Neben der Datenerfassung und Übermittlung durch den Smart-Meter-Gateway soll der Stromverbraucher per Datenvisualisierung Energie effizienter nutzen. Solaranlagenbetreiber, die ihre Anlage in Sunny Portal oder Sunny Places bereits registriert haben, tun dies ohnehin schon. Über das Monitoring ihrer Anlage haben sie ihre persönliche Energieerzeugung und den -Verbrauch jederzeit im Blick, identifizieren Stromfresser und nutzen Energie im Haushalt effizienter. Wenn diese Solaranlagenbetreiber nun durch das Gesetz gezwungen werden, die Zähler auszutauschen, ist das ein Schlag ins Gesicht all jener Pioniere, die unter Umständen schon vor Jahren mutig und überzeugt ihre persönliche Energiewende eingeläutet haben und die dafür weder Kosten noch Mühe gescheut haben. Ihnen entstehen nun durch den zwanghaften Einbau der intelligenten Stromzähler Zusatzkosten und -aufwände. Ein Zusatznutzen hingegen ist nicht erkennbar. Und das Gesetz regelt diesen Mehraufwand nicht.

Davon sind längst nicht nur Solaranlagenbetreiber betroffen, sondern alle Haushalte, die elektrische Geräte intelligent steuern. Wer beispielsweise sein Elektroauto per App über das Smartphone laden will, bekommt den Befehl zum Start des Ladevorgangs in der strengsten Ausgestaltung des Gesetzes berechnet. Oder wer die Heizung schon mal per Smartphone anlaufen lässt, bevor er heimkommt, zahlt dafür. Wer bei Abwesenheit die Rollläden oder das Licht steuert, um Diebe anzuhalten, zahlt dafür. Denn all diese Steuerbefehle laufen dann über das SMGW und gelten als Zusatzdienstleistung. Das ist aus Verbrauchersicht absolut inakzeptabel!

 

4. Ist das Digitalisierungsgesetz das Aus für die Blockchain?

Das Gesetz schreibt eine in wesentlichen Teilen zentralisierte, sternförmige Dateninfrastruktur vor. Diese kollidiert mit dem Ansatz dezentraler Architekturen wie der Blockchain und der Peer-to-peer-Kommunikationstechnologie. Die vorgesehenen Geräte erfüllen die technischen Anforderungen für eine gut funktionierende Machine-to-Machine-Kommunikation nicht, weil sie beim Design der SMGWs nicht berücksichtigt wurden. Der zwanghafte Einbau der intelligenten Stromzähler Innovationen bremst Innovationen aus und behindert eine offene Machine-to-Machine-Kommunikation massiv.

Bezüglich zahlreicher Fragen hinsichtlich der technischen Umsetzung bleibt das Gesetz viel zu vage und lässt großen Interpretationsspielraum.

 

5. Warum ist das Gesetz eine politische Rolle rückwärts?

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in seiner derzeitigen Form verbaut in Deutschland den Weg zu Zukunftstechnologien. Vom innovativen Vorreiter würde Deutschland damit gegenüber Ländern mit dezentralen Datenstrukturen schnell ins Hintertreffen geraten.  Hier muss der Gesetzgeber auf jeden Fall schnellstmöglich nachsteuern und dringend klare Regeln schaffen. Sonst sind die Fortschritte der Energiewende und die innovativen Architekturen der letzten Jahre dahin.

 

Fazit

Das Digitalisierungsgesetz in seiner bisherigen Fassung ist alles andere als ausgereift. Es ist für Anlagenbetreiber und Stromkunden bisher nicht ersichtlich, an wen sie sich bei Fragen wenden können und was mit bereits installierten Geräten zur Messung und Steuerung ihrer Energiedaten passiert. Ihnen entstehen zusätzliche hohe Kosten für den Betrieb der Geräte. Hier muss der Gesetzgeber dringend und zwingend nachbessern. Denn: Ein dezentrales regeneratives Erzeugungsnetz braucht eine dezentrale und möglichst freie Datennetzarchitektur für Monitoring, Steuerung und Handel. Statt einer festgelegten Architektur sollte der Gesetzgeber vielmehr verbindliche und moderne Sicherheits-Mindeststandards festschreiben und damit eine sichere Liberalisierung unter kontrollierten und offenen Standards ermöglichen. Jetzt!

 

Das Gesetz zur Digitalisierung zur Energiewende findet ihr hier.

Ihr habt bereits umgerüstet? Dann teilt uns eure Erfahrungen gerne über die Kommentarfunktion mit.

 

kv-disruptionenenergiewirtschaft-disruptenergyDieser Artikel ist Teil der Blogparade „Disruptionen in der Energiewirtschaft“

 

18 Kommentare
  1. S. Böhm
    S. Böhm sagte:

    Jetzt kam bei uns die Post ins Haus, zur Ankündigung des Einbaus eines Smart Meters. Hilfe, wir haben schon aus gesundheitlichen Gründen den welan reduziert. Und jetzt kommt die nächste Verstrahlung.
    Gibt es da eine Vorgehensweise dagegen zu gehen? Oder sind wir alle dem Ausgeliefert?
    L.G.

    Antworten
    • SMA Solar
      SMA Solar sagte:

      Hallo S. Böhm,

      das hängt sehr stark von Ihrem Energieversorger ab. Fragen Sie am besten dort nach Alternativen.

      Sonnige Grüße!

      Antworten
  2. Mike
    Mike sagte:

    Bin gerade erst mit dieser Problematik konfrontiert worden, als ich nach mehreren Jahren bemerkt habe, dass mir 2016, sozusagen hinter dem Rücken und ohne Aufklärung oder Zustimmung, ein Smartmeter installiert worden ist.
    Damals war diese Technologie einem Normalbürger noch nicht geläufig.
    Kann mir jemand raten, wo ich ansetzen kann, um das Ding los zu werden?

    Antworten
  3. Martin Koch
    Martin Koch sagte:

    Es ist soweit.
    Mein Messtellenbetreiber (HEW Hof) möchte einen Smart Meter einbauen. Dieser ist nicht mit meinem SMA Sunny Home Manager 1.0 kompatibel (Anlage6.000kwh/j). Der Elektriker des Messstellenbetreibers kontaktierte meinen PV Installateur. Mein PV Installateur meinte ich benötige zwingend einen SMA Energy Meter oder einen SMA Sunny Home Manager 2.0. Jeweils Kosten im höherem 3-stelligem Bereich. Das kann doch nicht sein. Meine Anlage ist von 2013. Welche Lösungen & Empfehlungen bietet SMA hierzu?

    Antworten
    • Martin Koch
      Martin Koch sagte:

      Mein Text wurde falsch angepasst (ggf. XSS Schutz). Anlage 4,24kWp also kleiner als 7kWp und Privatverbrauch kleiner 6.000kWh.

      Antworten
  4. Thomson
    Thomson sagte:

    Hallo,
    Ich habe für mein PV-Batterie-Homemanag. ein SMA Energy Meter –> PIC 1900234913 +einen Sunny Home Manager. Das Energiemeter hat eine Netzwerk IP die meiner Meinung nach das EVU nutzen könnte ( Das E-Meter müsste noch geeicht u. evtl. beglaubigt werden ) Ist diese Variante akzeptiert vom EVU (Thüringen) ?

    Antworten
    • Annika Linke
      Annika Linke sagte:

      Hallo Thomson,
      dazu können wir leider keine Auskunft geben. Bitte wende dich direkt an das EVU.
      Viele Grüße nach Thüringen
      Annika

      Antworten
  5. Heger, Klaus
    Heger, Klaus sagte:

    Unsere Regierung setzt alles daran, alles was mit den Erneuerbaren Energien zu tun hat, mit Gesetzen und unnötigen Vorschriften zu sabotieren, damit noch möglichst lange Atom- und Kohlestrom verbraucht wird. Wichtig ist, dass der Strom für die kleinen Verbraucher teuer wird und die großen Indurstrieverbraucher entlastet werden, weil der Strom wegen den Erneuerbaren Energien eben teurer wird. Es spielt keine Rolle, dass die selbst gesetzten Ziele der CO2 Einsparung nicht erreicht werden.

    Antworten
  6. Peter Vollwert
    Peter Vollwert sagte:

    Die Logik unserer Regierung:
    Mieter die heute noch in Wohnungen mit Nachspeicherheizungen leben, können dank der Technik des neuen Stromzählers den Lastgang ihres Stromverbrauchs runterladen. (Hoffentlich verstehen sie den besser wie ihre Stromrechnung)
    Sie benötigen dafür ca. 120€ pro Jahr für den neuen Stromzähler und können sich dann noch weniger Strom leisten. Das führt schließlich zu Energieeinsparung!
    Entschuldigung für meinen Zynismus; aber es ist zu schlimm.
    Ich denke dieses Gesetz sollte endlich gerichtlich überprüft werden. Hoffentlich gibt es noch Neuwahlen in diesem Jahr.

    Antworten
    • Annika Linke
      Annika Linke sagte:

      Hallo Peter,
      Vielen Dank für den Beitrag. Zu den Kosten des Stomzählers werden in Zukunft offenbar noch zusätzliche laufende Kosten für die Dinge hinzukommen, die heutzutage kostenlos sind.
      Viele Grüße, Annika

      Antworten
  7. Reinhold
    Reinhold sagte:

    Hallo,
    ich betreibe zwei unabhängige PV-Anlagen unter jeweils 7 KW Leistung. Das Gesetz verpflichtet nur alle Anlagen über 7 KW Leistung zu intelligenten Stromzählern. Vom Netzbetreiber AVACON ist man es gewohnt, dass sie Änderungen gern auf alle Betreiber übertragen wollen.(eigene Erfahruing)
    Kann ich einem angedachten Stromzählerwechsel in jedem Falle widersprechen?

    Danke
    Reinhold

    Antworten
    • Annika Linke
      Annika Linke sagte:

      Hallo Reinhold,
      deine Frage ist schwer zu beantworten. Ein Widerspruch schadet bestimmt erst einmal nicht…
      Viele Grüße, Annika

      Antworten
  8. Heinrich
    Heinrich sagte:

    Warum muss meine Rollade oder mein Elektroauto über das Stromzählerprotokoll angesteuert werden? Also weder Apples HomeKit noch die Mobilfunkanbindung meines i3s haben damit irgendwas zu tun?!

    Viele Grüße

    Antworten
    • Annika Linke
      Annika Linke sagte:

      Hallo Heinrich,
      offenbar soll es dem Gesetz nach so kommen, womit zahlreiche Probleme und Kosten verbunden sein werden. Noch haben Geräte wie Apple HomeKit usw. nichts damit zu tun. Das soll ja jetzt kommen.
      Viele Grüße, Annika

      Antworten
  9. Thorsten Zoerner
    Thorsten Zoerner sagte:

    Die vorgesehenen Geräte erfüllen die technischen Anforderungen für eine gut funktionierende Machine-to-Machine-Kommunikation nicht, weil sie beim Design der SMGWs nicht berücksichtigt wurden

    Diese Aussage würde ich nicht unterschreiben. Die Smart-Meter-Gateways sind eigentlich so konzipiert, dass sie mit hohem Datenschutz, der dezentral sichergestellt ideal für Blockchain Anwendungen geeignet sind. Im Gegensatz zu Logger oder Monitoringlösungen, die ihre Daten erst an einen zentralen Punkt übertragen müssen, existieren bei den neuen intelligenten Zähler sogenannte Slots, bei denen zum Beispiel ein direkter Verkauf von Strom an den Nachbarn via Blockchain durchgeführt werden kann – ohne dass es dazu eine zentrale Datendrehscheibe benötigt.

    Da wir jedoch keinen echten Mehrwert im P2P Stromhandel sehen, nutzen wir bei der STROMDAO die Blockchain und SmartMeter zur sogenannten Marktkommunikation (Wechselprozesse, Grünstrom-Zertifizierung, Mieterstrom, …).

    Antworten
    • Annika Linke
      Annika Linke sagte:

      Hallo Thorsten,
      Danke für das Feedback! Die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Smart Meter Gate Ways würden wir gerne mal in einem Proof-of-Concept erleben wollen. Wir sind für jede Diskussion offen.
      Viele Grüße, Annika

      Antworten
  10. Christian
    Christian sagte:

    Hallo,

    zwei Fragen hierzu:

    A Ist es geplant, dass SMA vielleicht zusammen mit einem Dienstleister als Messstellenbetreiber auftritt? Dies wäre doch eine große Chance, Technik wie „intelligente Stromzähler“ per sicherlich unsinnigem aber eben realem Gesetz zu vertreiben. Vorteil für den Kunden wäre, dass mit dem SHM durchaus mehr Intelligenz eingebaut werden würde, als dies mit dem Standardzähler der Fall wäre.

    B Ich hoffe ja, dass durch die intelligenten Zähler zeitvariable Stromtarife entstehen. Das sehe ich derzeit als einzigen Lichtblick. Ist es angedacht, dass der SHM variable Tarife in der Steuerung der Verbraucher verarbeiten kann?

    Danke
    Christian

    Antworten
    • Annika Linke
      Annika Linke sagte:

      Hallo Christian,
      zu A: Wir beobachten die Entwicklung genau, haben aber bisher keine Pläne in der Hinsicht.
      zu B: Variable Stromtarife sollen tatsächlich ein Vorteil sein. Wie die Umsetzung konkret aussehen soll, ist allerdings noch recht unklar. Leider kann der Sunny Home Manager aktuell doch keine variable Stromtarife verarbeiten. Wir beobachten das Thema und sind auch darauf vorbereitet.
      Viele Grüße, Annika

      Antworten
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