Quo vadis Vermittlungsausschuss?

Als der Bundesrat im Mai Einspruch gegen die EEG-Novelle erhoben hat, schöpften viele Hoffnung. Werden die Förderkürzungen abgemildert oder gar teilweise zurückgenommen? Was folgt aus dem Veto? Welche Fördersätze gelten aktuell? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag.

 
Hat der Bundesrat mit seinem Einspruch am 11. Mai die Durchsetzung der massiven Fördereinschnitte verhindert?

Nein. Der Bundesrat hat in diesem Fall lediglich ein Einsspruchsrecht, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Er hat aber mit einer Zweidrittel-Mehrheit entschieden, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen. Damit ist das im Bundestag beschlossene Gesetz aber nicht vom Bundesrat abgelehnt worden. Vielmehr wird jetzt der Vermittlungsausschuss tagen und Änderungsvorschläge am vorliegenden Gesetz erarbeiten. Damit ist weder eine endgültige Entscheidung verbunden, noch kann man zum jetzigen Zeitpunkt verlässliche Angaben zum Ausgang der Gespräche machen.

 

Welche Fördersätze erhalten Betreiber und Investoren zurzeit?

Derzeit gilt das aktuelle, am 1. Januar 2012 verabschiedete EEG. Das novellierte EEG tritt erst dann in Kraft, wenn sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses bestätigen. Investoren sollten aber unbedingt daran denken, dass es auch weiterhin bei der rückwirkenden Vergütungssenkung zum 1.4.2012 bleiben kann. Jeder Anlagenbetreiber, der die jetzt gültigen Vergütungen erhält, sollte also von einer rückwirkenden Absenkung der Fördersätze ausgehen, die dann bei der Auszahlung künftiger Vergütungen verrechnet wird. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass es durch den Vermittlungsausschuss zu einer zusätzlichen Verschärfung der Absenkung kommt. Vielmehr ist eine Kompromisslösung zu erwarten, die auch Anregungen der Branche und der Verbände enthält.

 

Veränderte EEG-Vergütungssätze von PV-Anlagen ab dem 1.4.2012 im Überblick
Inbetriebnahme Anlagen bis 10 kWp (Ct/kWh)  Anlagen ab 10 kWp (Ct/kWh) Anlagen ab 1.000 kWp bis 10 MWp (Ct/kWh)
Ab 01.04.2012 19,50  16,50 13,50
Ab 01.05.2012 19,31  16,34 13,37
Ab 01.06.2012 19,11  16,17 13,23
Ab 01.07.2012 18,92  16,01 13,10
Ab 01.08.2012 18,73  15,85 12,97
Ab 01.09.2012 18,54  15,69 12,85
Ab 01.10.2012 18,36  15,53 12,71

 

Quelle: BSW Solar (alle Angaben ohne Gewähr)

 

Was haben die Branche und Verbände zur Abmilderung der massiven Absenkungspläne vorgeschlagen?

Nachbesserung durch die Bundesländer wird insbesondere bei Solarstromanlagen in der Größenklasse 10 bis 100 Kilowattpeak gefordert. Hier sind bis Anfang 2013 mit bis zu 45 Prozent besonders starke Fördereinschnitte vorgesehen. Bleibt es bei den aktuellen Plänen, dürfte sich der Betrieb neuer Solarstromanlagen kaum noch rentieren. Dieses Marktsegment machte 2011 rund 50 Prozent des Photovoltaikmarktes aus. Betroffen sind Solarstromanlagen auf Schuldächern, Mehrfamilienwohnhäusern, landwirtschaftlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben. Verbände wie der BSW haben deshalb die Politik aufgefordert, dieses Marktsegment zu erhalten. Entsprechend soll die Solarstromförderung nicht wie geplant von bislang 24,4 auf 16,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) reduziert werden, sondern zunächst auf maximal 18,5 Cent/kWh. Ebenfalls kritisiert wird, dass Anlagenbetreiber in diesem Marktsegment zukünftig für zehn Prozent des erzeugten Solarstroms überhaupt keine Förderung mehr erhalten sollen. Dies kommt laut BSW einer zusätzlichen Förderkürzung gleich und erhöht das Investitionsrisiko, da der Eigenverbrauch von Solarstrom oder eine Direktvermarktung hier im Regelfall nicht möglich ist.

 

Bis wann muss der Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis kommen?

Eine echte Fristsetzung gibt es nicht. Im Allgemeinen tagt der Vermittlungsausschuss maximal drei Mal; dann muss ein Ergebnis vorliegen. Es wurde aber von verschiedenen Mitgliedern des Ausschusses geäußert, dass sie einen zügigen Abschluss noch vor der Sommerpause befürworten.

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