Energiewende ohne Photovoltaik?

Seit der Ankündigung der geplanten Förderkürzungen steht bei uns in der Unternehmenskommunikation das Telefon nicht mehr still. Verunsicherte Kollegen, Investoren, Journalisten und Kunden wollen wissen, was da eigentlich geplant ist und welche Konsequenzen wir daraus ableiten. Deshalb habe ich die wichtigsten Punkte hier noch einmal zusammengestellt, um etwas mehr Klarheit zu schaffen.

Fakt ist bis heute, dass nur beim Einführungstermin nachgebessert wurde. Ansonsten hat sich die Politik noch nicht bewegt. Umso wichtiger, jetzt am Ball zu bleiben.

 

Die Förderkürzungen im Überblick

Künftig soll es nur noch drei Förderkategorien geben:

1. Stärkere Degression der Einspeisevergütung: Strom aus kleinen Dachanlagen bis 10 Kilowatt wird dann mit 19,5 Cent je Kilowattstunde gefördert, bei Anlagen bis 1000 Kilowatt sind es 16,5 Cent und bei großen Dach- und Freiflächenanlagen bis 10 Megawatt 13,5 Cent. Je nach Anlagengröße bedeuten die Pläne Kürzungen zwischen 20 Prozent (Kleinanlagen) und mehr als 30 Prozent (größere Anlagen).

2. Hinzu kommt ab 1. Mai eine Verstetigung der Degression, also des schon jetzt üblichen Abschmelzens der Vergütung. Um die bisherigen Jahresendrallyes vor jeder weiteren Kürzung zu verhindern, werden die Vergütungssätze von Mai an monatlich um 0,15 Cent je Kilowattstunde gesenkt.

3. Schließlich wird für Neuanlagen ein sogenanntes Marktintegrationsmodell in das Erneuerbare-Energiengesetz (EEG) eingefügt. Das bedeutet, dass nur noch ein bestimmter Prozentsatz des in einer Anlage erzeugten Stroms vergütungsfähig ist: bei kleinen Anlagen 85, bei größeren 90 Prozent. Der Rest des produzierten Stroms muss selbst verbraucht oder vermarktet werden. Allerdings fällt der Eigenverbrauchbonus weg, um die EEG-Umlage zu entlasten.

Eigentlich sollten diese Anpassungen bereits (rückwirkend) ab 9. März greifen, was inzwischen geändert wurde. Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen sollen die Solarkürzungen für Dachanlagen nun zum 1. April in Kraft treten, für Freiflächenanlagen zum 1. Juli. Im Vergleich zum Kabinettsbeschluss ist dies bislang die einzige Korrektur.

 

Zusätzlich ist eine feste Zubaubegrenzung geplant:

Der heute bestehende Zubaukorridor von 2,5 bis 3,5 GWp Leistung pro Jahr soll laut Ministerentwurf nur noch für die Jahre 2012 und 2013 gelten. Ab 2014 soll er jährlich um 400 MW abgesenkt werden, sodass im Jahr 2017 nur noch ein Korridor von 900 bis 1.900 MW bestünde.

 

Und eine Verordnungsermächtigung bei Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors:

Auf ein Jahr begrenzt soll es zudem eine „Verordnungsermächtigung“ geben, die es dem Bundeswirtschaftsministerium erlaubt, im Einvernehmen mit dem Umweltressort bei der Regelung nachzusteuern. Dies könne der Fall sein, wenn der Zubau deutlich über oder unter dem gewünschten Korridor von 2500 bis 3500 Megawatt liegen würde. Dann könnte entweder bei der Vergütung oder der Marktintegration nachgesteuert werden.

 

Welche Konsequenzen haben die vorgeschlagenen Kürzungen?

 1. Der deutsche Markt könnte sich halbieren

Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kürzungen der Solarförderung führen nach unserer Einschätzung zu einer Halbierung des deutschen Photovoltaikmarktes. Insbesondere die Marktsegmente der mittelgroßen (>10 kWp) und großen Solarstromanlagen (> 100 kWp) werden mit der vorgeschlagenen Einspeisevergütung voraussichtlich zusammenbrechen. Als erhebliche Zusatzdegression wirkt die Begrenzung der Vergütung auf beispielsweise 80 bis 90 Prozent des erzeugten Stroms.

 
2. Zehntausende Arbeitsplätze sind gefährdet

Insgesamt sind so zehntausende von Arbeitsplätzen bedroht, vor allem im regionalen Fachhandwerk, in der Industrie sowie in Forschung und Entwicklung.

 
3. Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren fehlt

Die im jetzigen Gesetzesentwurf enthaltene Verordnungsermächtigung kommt darüber hinaus einem Freibrief für unkontrollierte weitere Beschränkungen gleich – damit fehlt den Unternehmen und Investoren jegliche Planungssicherheit für künftige Investitionen.

 
4. Die jährliche Absenkung des Zubaus kommt einem Deckel gleich

Auch die jährliche Absenkung des Zubaukorridors ab 2014 ist letztlich nichts anderes als eine Deckelung quasi durch die Hintertür und vollkommen widersinnig. Denn weitere Preissenkungen des Solarstroms setzten höhere Produktionsmengen voraus: Um die Fotovoltaik schnell auf das Preisniveau von Windkraft und darunter zu bringen, müssten pro Jahr ca. 2,5 bis 3,5 GWp (das zuvor geplante Niveau) neu installiert – und schrittweise weiter ausgebaut werden. So erfolgt im Extremfall eine schrittweise Deckelung auf unter 1 GW bis 2017.

 
5. Die Eigenverbrauchsregelung ist nicht durchdacht

Auch das Marktintegrationsmodell, nach dem 15 bzw. 10 Prozent des nicht mehr vergüteten Stroms selbst verbraucht oder an der Strombörse verkauft werden sollen, hat entscheidende Schwächen: Erstens lohnt sich der Eigenverbrauch nur für kleine Aufdachanlagen – mittlere und große Solaranlagen haben davon gar nichts. Und zweitens gibt es bislang überhaupt keine Strukturen dafür, dass Betreiber ihren selbst erzeugten Strom an der Börse frei handeln.

 

Wie sehen die Forderungen der Branche und von SMA aus?

Die Photovoltaik ist ein entscheidender Baustein im intelligenten Energiemix der Zukunft. Ohne einen kraftvollen Ausbau der Photovoltaik können die gesetzten Ziele der Bundesregierung von 10 Prozent Solarstromanteil an der Energieversorgung bis 2020 nicht ansatzweise erreicht werden. Zählt man die bisher gültigen (ca. 30 Prozent) und die jetzt zusätzlich vorgeschlagenen Kürzungen (noch einmal 20 Prozent) zusammen, würde sich die Einspeisevergütung 2012 um rund 50 Prozent gegenüber dem Niveau vom 31.12.2011 verringern – also fast doppelt so stark, wie ursprünglich vorgesehen.

Das verzögert nicht nur die Energiewende und gefährdet den Technologievorsprung deutscher Unternehmen gegenüber dem asiatischen Wettbewerb – es stehen auch zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Selbst ein hochinnovatives Unternehmen wie SMA kann durch technologische Neuerungen maximal etwa 30 Prozent an Preisreduktion erreichen – mehr ist nicht darstellbar. Deshalb fordern wir eine vernunftbasierte, zubauabhängige Degression und einen wachsenden Zielkorridor ab 2015.

 

Das heißt konkret:
1. Eine verträgliche Anpassung des Förderniveaus zum Erhalt tragender Marktsegmente und der Freiflächen-PV

Die abrupte Absenkung des Förderniveaus führt in allen Marktsegmenten zu Einschnitten, die in dem geplanten Umfang von der Industrie nicht aufgefangen werden können. Vor allem der weitere Ausbau von großen Solarkraftwerken ist wichtig für die weitere Entwicklung von Technologien zur besseren Netzintegration und Systemstabilisierung auf Kraftwerksniveau.

Deshalb fordern wir:

• Vergütung für Anlagen kleiner 10 kWp von mindestens 20,5 ct/kWh
• Erhalt einer auskömmlichen Vergütungsklasse im Bereich 10-100 kWp mit 18,5 ct/kWh Vergütung
• Vergütung für PV-Anlagen größer 1 MWp bis mindestens 20 MWp von mindestens 15 ct/kWh

 

2. Fortführung der Marktintegration durch Eigenverbrauch ohne versteckte Kürzungen

Der Wegfall einer anreizorientierten Förderung des Eigenverbrauchs ist ein abrupter Systembruch. Er verkennt völlig die fehlenden Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung von Solarstrom und die begrenzten Potenziale für den Eigenverbrauch bei größeren Anlagen.

Deshalb fordern wir:

• Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge auf 85 Prozent nur bei Anlagen < 10 kWp
• Für alle anderen Anlagen keine Begrenzung

 

3. Erhalt der marktabhängigen Degression für Planungs- und Investitionssicherheit

Die radikale Abkehr vom bewährten Modell der flexiblen und marktabhängigen Degression und der Wechsel zu monatlichen Absenkungen in Cent statt Prozent verschärft die Wirtschaftlichkeitseinbußen für mittlere und große Solaranlagen noch zusätzlich. Darüber hinaus bringt die vorgesehene Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Vergütung ein höchstkritisches Maß an Unsicherheit und Investitionsrisiko für alle Marktakteure. Denn sie definiert zwar, wann eine Änderung erfolgen soll, aber nicht wie und in welcher Höhe. Dies ist für keinen langfristig orientierten Investor tragbar. Die Verordnung kann zudem ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat alleine durch Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium erlassen werden.

Deshalb fordern wir:

• Monatliche Basisdegression in Höhe von 0,75 Prozent pro Monat (entspricht der bisherigen Basisdegression von 9 Prozent pro Jahr)
• Keine Einführung einer Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Vergütung
• Stattdessen Erhalt des flexiblen „atmenden Korridors“ auf Basis einer mindestens quartalsweisen Überprüfung und Nachsteuerung

 

4. Kraftvoller weiterer Solarstromausbau statt Ausstieg aus der Photovoltaik

Die Absenkung des Zielkorridors nach 2014 ist widersinnig, da der zukünftige PV-Zubau immer kostengünstiger zu erreichen ist. Aktuelle Berechnungen der Prognos AG zeigen, dass der Zubau von 1 GWp Solarstromleistung die EEG-Umlage um lediglich 0,035 ct/kWh erhöht. Die Haushaltsstrompreise würden bei einem solchen weiteren Ausbau bis zum Jahr 2016 lediglich um knapp zwei Prozent steigen. Studien zur Netzintegrationsfähigkeit zeigen, dass selbst ein kraftvoller Ausbau der Photovoltaik auf 70 GWp bis 2020 technisch und mit geeigneten Optimierungsmaßnahmen bei Netz- und Anlagentechnik auch finanziell tragbar ist.

Deshalb fordern wir:

• Keine Absenkung des Zielkorridors nach 2014. Stattdessen wachsender Zielkorridor ab 2013 (2013: auf 4,5 GWp; ab 2015 auf 5 GWp p.a.)

 

Fazit

Wir sind überzeugt, dass durch den skizzierten Zubau von Solarstrom mit einer Leistung von bis zu 5 GWp pro Jahr die Netze nicht überlastet werden. Denn mit der Photovoltaik findet die Energieerzeugung in direkter Nähe zu den Verbrauchern statt. Moderne Solar-Wechselrichter können zudem die Netzbelastung am jeweiligen Anschlusspunkt deutlich reduzieren.

Gerade in Fragen der Netzintegration können sich technologieorientierte Solarunternehmen ausgezeichnet durch Innovationen vom asiatischen Wettbewerb differenzieren und langfristig Arbeitsplätze in Deutschland schaffen. Der Bau leistungsfähiger, neuer Hochspannungsleitungen ist für eine vollständige Energiewende durchaus sinnvoll und notwendig, aber nicht vornehmlich auf den Ausbau der Photovoltaik zurückzuführen.

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This article was published in 2012. As we are constantly developing our solutions, there may be newer or additional options for the tips and techniques in this article.

7 Kommentare
  1. Sachi Nich
    Sachi Nich sagte:

    Schöner Blog!

    Einige Solarfirmen überlegen, ob sie gegen das Ausstiegsgesetz klagen werden. Ansätze dafür ergeben sich wohl hauptsächlich aus den im Gesetzentwurf vorgesehene Fristen für Großprojekte. Wird sich SMA an einer solchen Klage beteiligen?

    Antworten
    • Anja Jasper
      Anja Jasper sagte:

      Hallo!

      Eine mögliche Verfassungsklage geht in der Tat insbesondere von Firmen aus, die große Solarparks projektieren. Großanlagen sind von den Förderkürzungen besonders hart betroffen (PV-Anlagen auf Freiflächen, die eine Leistung von mehr als zehn Megawatt haben, werden überhaupt nicht mehr gfördert); zusätzlich sollen die neuen Fördersätze auch für bereits genehmigte Solaranlagen gelten. Für diese Solarparks plant die Bundesregierung zwar eine Übergangsfrist bis Ende Juni, um laufende Großprojekte abzuschließen; allerdings können bis zur Baugenehmigung durchaus zwölf Monate vergehen. Viele der Großprojekte, die bereits in der Planung sind, fallen so aus der Förderung, sind nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen und es drohen Millionenverluste. Die Fristverlängerung ist also letztlich reine Augenwischerei. Auch SMA setzt sich weiter massiv dafür ein, dass die geplanten Förderkürzungen an entscheidenden Stellen noch korrigiert bzw. zurückgenommen werden. Wir planen zurzeit konkret keine Beteiligung an einer möglichen Klage, da die endgültige Entscheidung auf politischer Ebene u. a. auch zu den Fristen noch aussteht. Wir begrüßen es aber, dass weiter von der Solarindustrie, den Verbänden, dem Fachhandwerk und der Politik (auch seitens der CDU) maximaler Druck auf die Bundesregierung ausgeübt wird, um „echte“ Anpassungen der geplanten Förderkürzung zu erreichen.

      Antworten
  2. Ingmar
    Ingmar sagte:

    Vorschlag:
    Es gibt eine Studie (1) des Frauenhoferinstitutes, welche im Jahr 2006 belegt hat, dass der sog. Merit-Order Effekt die Strompreise um die Größenordnung der EEG-Förderung verringert hat. Diese Studie basiert auf dem Forschungsprojekt PowerACE (www.powerace.de).
    Macht es hier nicht Sinn, mit finanzieller Hilfe der Solarwirtschaft, diese Studie zu erneuern und massiv zu veröffentlichen?
    Damit würden wir den Politikern jegliche Grundlage der Förderkürzung komplett entziehen.

    (1) http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/gutachten_eeg.pdf

    Gruß Ingmar

    Antworten
  3. Timo
    Timo sagte:

    Hallo,

    also meiner Meinung nach sind wir viel zu wenig aktiv, was die Kommunikation mit unsere Kunden und letzendlich auch die Endverbraucher angeht.
    Ich finde, dass das Thema Solarförderung in den Medien einfach untergeht.
    Gerade SMA, als Technologie- und Weltmarktführer für Solar-Wechselrichter sollte diese Seiten wie:

    http://www.sma-sunny.com/2012/02/24/ueber-die-wahren-hintergruende-der-geplanten-foerderkuerzungen/

    von uns nutzen, um unsere Kunden und auch evtl. zukünftige Kunden von den Solarstromvorteilen zu überzeugen. Diese Blogbeiträge müssten in den Zeitungen stehen oder vielleicht auch in der Werbung im Fernseh angesprochen werden.
    Damit man den Menschen verdeutlicht, dass das was die Politik behauptet nicht stimmt.

    Die Politik wird doch sowieso von den ganzen Energieunternehmen gesteuert und bezahlt.
    Nur weil namenhafte Energieunternehmen eine potenzielle Gefahr ins uns sehen, weil sie an der Stelle der Photovoltaik nicht mit uns mithalten können..
    Darum kürzt die man einfach sämtliche Zuschüsse und wird auch so seine Konkurenten los und wir verlieren zehntausende Arbeitsplätze, kommen der Energiewende kein Stück näher und asiatische Produkte breiten sich mehr und mehr auf den Hausdächern aus.

    Antworten
  4. Heini1946
    Heini1946 sagte:

    Der deutsche Markt könnte sich halbieren. Was bedeutet das für SMA ? Auch Halbierung des Umsatzes ? Oder um wieviel ? Was ist im Saldo ist zu erwarten, da andere Länder auch die
    Förderung zurücknehmen ? Gibt es dafür eine angepasste Unternehmesplanung ? Was sagt diese für die nächsten Jahre aus ?

    Antworten
    • Anja Jasper
      Anja Jasper sagte:

      Hallo!

      SMA hat vor wenigen Tagen seine Prognose für das laufende Jahr veröffentlicht, die in der Tat von den massiven Einschnitten bei der Solarförderung und der voraussichtlich rückläufigen Marktentwicklung in Europa geprägt ist. Unser Vorstand rechnet für das Jahr 2012 entsprechend mit einer verhaltenen Entwicklung des weltweiten Photovoltaikmarktes. Und wir müssen davon ausgehen, dass die radikale Absenkung der Förderung insbesondere in Deutschland zu einem Einbruch der Nachfrage bei mittelgroßen Solaranlagen und solaren Großkraftwerke führen wird.

      Es ist derzeit nicht absehbar, ob die Märkte in Asien und Amerika den Rückgang vollständig kompensieren können. Die konkreten Auswirkungen auf SMA lassen sich zurzeit nur schwer beziffern, da wir uns mitten in der Diskussion um die tatsächliche Ausgestaltung der Gesetzesnovelle befinden. Fest steht aber in jedem Fall, dass wir unsere Internationalisierungsstrategie 2012 weiterführen und verstärkt in die Technologieentwicklung investieren werden. Denn innovative Technologien sind ganz klar der Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende. Wir haben uns zum Beispiel sehr früh um das Thema „Netzintegration“ gekümmert, was sich heute als sehr wichtig für den Ausbau der Photovoltaik erweist. Wir werden hier natürlich über die weiteren Auswirkungen berichten, sobald die tatsächlichen Anpassungen feststehen.

      Hier auch noch einmal der Link zur Pressemitteilung, die noch mehr Hintergrundinformationen liefert: http://bit.ly/yToVb6

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