50,2 Hertz-Umrüstung: Was muss ich wissen?

Vielleicht haben Sie es in den Medien schon mitverfolgt: Die 50,2 Hz-Umrüstung von Photovoltaikanlagen steht kurz bevor. Doch was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiber? Und welche Pflichten haben Sie?
Tim Ulbricht, Abteilungsleiter New Services, gibt Antworten und beleuchtet den Hintergrund der Umrüstaktion.

Detaillierte Informationen sowie eine Ausfüllhilfe für den Abfragebogen der Netzbetreiber finden Sie auf unserer Webseite unter www.SMA.de/Nachruestungen.

 

 

Mehr Informationen erfahren Sie auch in unserer Pressemitteilung

 

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This article was published in 2013. As we are constantly developing our solutions, there may be newer or additional options for the tips and techniques in this article.

14 Kommentare
  1. Dieter H.
    Dieter H. sagte:

    Hallo Frau Sarah Römsch,
    In einem Antwortschreiben erwähnen Sie, daß alle Wechselrichter die ab Mai 2011 ausgeliefert wurden
    über die Kennliniefunktion verfügen die die VDE Richtlinien für 2012 erfüllen.
    Meine Anlage wurde im November 2011 in Betrieb genommen.
    Am 27.06.2014 erhielt ich seitens Ihres Hauses einen Termin zur Nachrüstung der Photo voltaikanlage.
    Frage: Habe ich veralterte Wechselrichter bekommen oder liegt vieleicht ein Fehler vor.

    MfG

    Dieter

    Antworten
    • Sarah Römsch
      Sarah Römsch sagte:

      Hallo Dieter,
      vielen Dank für deine Frage. SMA rüstet alle PV-Anlagen um, die von den Energieversorgungs-Unternehmen bei uns in Auftrag gegeben werden. Daher möchte ich dich bitten, noch einmal bei deinem zuständigen Netzbetreiber nachzufragen. Vielleicht liegt tatsächlich ein Fehler bei der Datenerfassung vor.
      Ansonsten wäre es möglich, dass die Baugruppen für dein Gerät schon früher angefertigt wurden und es deswegen zu Überschneidungen gekommen ist. An dem Termin wird selbstverständlich geprüft, ob deine Wechselrichter tatsächlich umgerüstet werden müssen. Falls du noch Fragen zur Umrüstung hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.

      Viele Grüße
      Sarah

      Antworten
  2. Peter K.
    Peter K. sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage. Ich habe das Formular der Firma Lokisa bekommen. Ich soll da unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, falls Mehrkosten welcher Art auch immer enstehen, ich diese zu tragen habe. Vom Netzbetreiber wurde mir allerdings gesagt, es entstunden für mich keine Kosten. Ist das rechtens?

    Weiter interressiert mich noch, wer für einen möglichen Schaden am WR durch diese Arbeiten aufkommt.

    MfG
    Peter K.

    Antworten
    • Sarah Römsch
      Sarah Römsch sagte:

      Hallo Peter,
      danke für Ihre Frage.
      Grundsätzlich entstehen bei der 50,2 Hz-Umrüstung keine Kosten für den Anlagenbetreiber. Anders sieht es aus, wenn Sie für die Umrüstung einen Wunschinstallateur angeben und somit nicht den Dienstleister wählen, den Ihr Netzbetreiber für die Umrüstungen in seinem Netzgebiet normalerweise beauftragt hat.
      Sollten dann bei der Umrüstung Mehrkosten anfallen (wenn z.B. Ihr gewünschter Installateur mehr für die Umrüstung verlangen würde, als der vom Netzbetreiber beauftrage Betrieb), müssen Sie diese selbst tragen. Informationen dazu finden Sie auch in der SystemStabilitätsVerordnung auf Seite 19/20.

      Zu Ihrer anderen Frage:
      Da bei der Umrüstung ausschließlich Parameter eingestellt werden (je nach Gerätetyp ist eventuell noch ein Firmware-Update erforderlich), kommt es bei der Umrüstung normalerweise zu keinem Schaden. Sollte der seltene Fall eintreten, dass die Nachrüstung einen Defekt durch eine unsachgemäße Handhabung nach sich zieht, ist die beauftrage Umrüstfirma für diesen Schaden verantwortlich und muss sich auch um die Behebung des Defekts kümmern.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

      Viele Grüße

      Sarah

      Antworten
  3. Andre Werner
    Andre Werner sagte:

    Warum betrifft die Verordnung auch Anlagen welche bereits in Betrieb sind und nicht nur Neuinstallationen? Wie oft werden sich die Parameter noch ändern? Morgen sind es dann vielleicht 50,1 Hz und Übermorgen 49,8 Hz? Ein Fass ohne Boden, nicht wahr? Schönes Modell, nu leider nicht für die Betreiber. Wie kann man sich dagegen schützen? Warum verbaut man keine elektronische Option, welche von Außen durch den Energieversorger die Änderungen mit Zustimmung des Betreibers eigenständig ändern kann ohne das der Anlagenbetreiber zur Kasse gebeten werden muß?

    Antworten
      • Sarah Römsch
        Sarah Römsch sagte:

        Für interessierte Leser, die ähnliche Fragen zu dem Thema haben:

        Für den Anlagenbetreiber entstehen durch die Umrüstung seiner Anlage keine Kosten. Dies wurde von dem Gesetzgeber in der SystemStabilitätsVerordnung so festgehalten.
        Dennoch haben Anlagenbetreiber zwei Mitwirkungspflichten: Der Abfragebogen, den das zuständige Energieversorgungs-Unternehmen versendet, muss gewissenhaft ausgefüllt und innerhalb der Frist zurückgesendet werden. Weiterhin ist der Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, dem Techniker am Tag der Umrüstung Zugang zu den Wechselrichtern zu gewährleisten.

        Zu der Frage, warum von der 50,2 Hz-Umrüstung Bestandsanlagen und keine neuen Anlagen betroffen sind bzw. warum die 50,2 Hz-Umrüstung ins Leben gerufen wurde:
        Nach den alten Anschlussregeln mussten sich Wechselrichter beim Überschreiten von 50,2 Hz Netzfrequenz vom Netz trennen. Seit mehreren Jahren ist die Gesamtleistung aller in Deutschland einspeisenden PV-Anlagen aber so groß, dass deren zeitgleiche Abschaltung die Stabilität des europäischen Verbundnetzes gefährden könnte. Aus diesem Grund wird der Frequenzbereich im Rahmen der Umrüst-Aktion so angepasst, dass die Wechselrichter das Einspeisen bei steigender Netzfrequenz nach und nach beenden. Das Risiko eines Blackouts besteht danach nicht mehr, weitere Veränderungen im PV-Bestand sind nach dieser Aktion also eher unwahrscheinlich.

        SMA hatte übrigens bereits im Frühjahr 2011 reagiert: Alle Wechselrichter die ab Mai 2011 ausgeliefert wurden, verfügen bereits über die Kennlinienfunktion der seit Januar 2012 verbindlichen VDE-Anwendungsregel und sind daher von der Umrüstung nicht betroffen.

        In dem Video erklärt mein Kollege Tim Ulbricht die Hintergründe und die Pflichten des Anlagenbetreibers im Detail. Schauen Sie gerne rein :-).

        Viele Grüße

        Sarah

  4. Wilfried Haßmann
    Wilfried Haßmann sagte:

    Ich möchte eine PV Anlage für Eigenbedarf auf meinem Wohnhaus errichten. Meine Frage: Kann ich an den Batterie Wechselrichter meine vorhandenen NI CD Akkus vom Typ SBL 102-2 KL 102P von Nife mit dann max 48V 102AH betreiben? (Akkus aus einer ehemaligen Notstromversorgung) Oder muß ich neue Akkus erwerben? Für eine Antwort wäre ich ihnen dankbar.
    Wilfried Haßmann

    Antworten
    • Leonie Blume
      Leonie Blume sagte:

      Hallo Wilfried,
      NI CD Akkus können leider nicht an den Sunny Island 6.0H/8.0H angeschlossen werden. Es können nur Blei- und Lithium-Batterien verwendet werden.
      Viele Grüße aus Kassel
      Leonie

      Antworten
  5. Norbert Schulte
    Norbert Schulte sagte:

    Was bedeutet für mich als Anlagenbetreiber die Umrüstung auf 50,2 Hz. Werde ich in Zukunft Verluste haben, da ich nicht mehr die volle Leistung ins Netz einspeisen kann? Wird durch die Umrüstung die Wirtschaftlichkeit meiner Anlage gefährdet, da die Anlage schließlich mit der maximalen Leistung kalkuliert ist und ich von dem Ertrag der Anlage abhängig bin?

    Antworten
    • Leonie Blume
      Leonie Blume sagte:

      Guten Tag Herr Schulte,

      die 50,2 Hertz-Umrüstung dient der „sanften“ Trennung der Wechselrichter vom Netz. Durch diese Vorgehensweise reduzieren die Wechselrichter ab einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz ihre Leistung und trennen sich nicht wie bisher schlagartig vom Netz. Hier ist keine Ertragsminderung zu befürchten. Im Gegenteil, der Wechselrichter speist jetzt sogar etwas länger ein, da er erst bei einer Leistung von 51,5 Hertz abschaltet.

      Dieser Notfallplan wurde im Rahmen der Systemstabilitätsverordnung entwickelt, um eine Überlast im Netz zu umgehen und wird nicht genutzt um Wechselrichter zu regeln oder zu begrenzen.

      Ich hoffe, wir konnten damit Ihre Frage beantworten.

      Viele Grüße
      Leonie Blume

      Antworten
  6. Egon Maier
    Egon Maier sagte:

    Es wäre schön, wenn bei SMA die Hotline mal frei wäre und man jemand erreichen bzw.fragen könnte.
    Es wäre auch schön, wenn SMA auf Kontaktanfragen (E-Mail) in angemessener Frist antworten würde.

    Antworten
    • Sarah Römsch
      Sarah Römsch sagte:

      Guten Tag Herr Maier,
      ich habe mich bei meinen Kollegen an der Service Line erkundigt und herausgefunden, dass Ihre Kontaktanfrage gerade bearbeitet wird. Wir kommen so schnell wie möglich mit einer Antwort auf Sie zu.
      Für Fragen zur 50,2 Hz-Umrüstung lohnt es sich auch immer auf unserer Webseite unter http://www.SMA.de/Nachruestungen vorbeizuschauen. Zum Beispiel finden Sie dort eine Ausfüllhilfe, die viele Fragen zum Abfragebogen bereits beantwortet.

      Viele Grüße

      Sarah Römsch

      Antworten

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